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Interessante und teils skurrile Fakten über die Schweiz
➢ In der Schweiz herrscht Sprachenvielfalt und es gibt vier Landessprachen. Deutsch ist mit ungefähr 74% die meistgesprochene Sprache. Dahinter folgen Französisch (23%), Italienisch (8%). Die drei genannten Sprachen sind die Amtssprachen auf Bundesebene. Eine weitere regionale Amtssprache ist Rätoromanisch (0,6%), diese wird vor allem im Kanton Graubünden gesprochen.
➢ Die Schweiz besitzt offiziell keine Hauptstadt. Bei der Gründung des Schweizerischen Bundesstaates 1848 konnte man sich nicht entscheiden, ob die Schweiz überhaupt eine Hauptstadt benötigt und wenn ja, welche das sein sollte (Bern, Luzern und Zürich standen seinerzeit zur Auswahl). Man einigte sich letztendlich auf einen Kompromiss: Bern wird „Bundessitz“ und wichtige Staatsorgane wie die Bundesregierung, Bundesversammlung und Bundesverwaltung bekommen dort ihren Sitz. Damit ist Bern auch de-facto Hauptstadt der Schweiz, aber nach geltendem Recht (de-jure) eben nicht.
➢ Die Schweizer Demokratie wird häufig als vorbildlich angepriesen. Dabei wurde das vollständige Frauenwahlrecht (auf Bundesebene) erst sehr spät und nach zähem Widerstand am 7. Februar 1971 eingeführt. Das ist noch hinter Ländern wie dem Iran, Marokko, Afghanistan und Jemen.
➢ Militärdienst und Waffenbesitz
➢ Militärdienst ist in der Schweiz verpflichtend für Männer zwischen 17 und 25 Jahren. Alle Soldaten können nach Abschluss des Wehrdiensts die Waffen zuhause lagern, um im Ernstfall eine schnelle Mobilisierung zu ermöglichen. Laut Schätzungen gibt es daher zwischen 2,3 bis 4.5 Millionen Waffen bei einer Gesamtbevölkerung von 8 Millionen Einwohnern. Die Waffendichte ist damit eine der höchsten der Welt.
➢ Die Schweiz ist sicher und trotz der vielen Waffen hat das Land eine der niedrigsten Kriminalitätsraten der Welt. Im Jahr 2010 gab es nur 0,5 Tote durch Schusswaffengebrauch pro 100.000 Einwohner. Im Vergleich dazu lag die Mordrate in den USA bei 5 pro 100.000 Einwohner.
➢ Schweizer Bürger dürfen nicht in einer fremden Armee dienen. Einzige Ausnahme sind Angehörige der Schweizer Garde. Die Schweizer Garde wurde 1506 durch Papst Julius II. gegründet und hat die Aufgabe den Papst sowie die Zugänge zur Vatikanstadt zu schützen. Für die Aufnahme in die Schweizer Garde gibt es eine Reihe von Aufnahmebedingungen: Nur katholische männliche Schweizer zwischen 19 und 30 Jahren, die in der Schweiz den Armeedienst absolviert haben, kommen für den Dienst in Frage. Zudem müssen die Bewerber mindestens 1,74 m groß und sportlich sein.

Una raccolta di informazioni riferite in particolare alla regione Puglia sulla nuovo edizione di SVIPU, il Giornalino del Circolo Svizzero Pugliese, n. 122 anno 23, é disponibile seguendo questo link.